Ist die Glatze eine Frisur? – Zur Religion in der Gesellschaft (10.05.2013)

Nur wenn die Glatze auch als Frisur gelte, nur dann könne der Humanismus auch als Religion gelten, so antwortet Michael Schmidt-Salomon auf die Frage, ob denn der Humanismus nicht auch eine Religion sei. Humanismus ist also eine Frage der Glatze.
Mit Landesbischof Ralf Meister diskutierte der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung zwischen dem Evangelischen Kirchentag und dem parallel stattfindenden Humanistentag die Frage: Wieviel Religion braucht die Gesellschaft?

Braucht die Gesellschaft Kirchen oder nur Glauben

Bekennende Humanisten operieren gerne mit Zahlen und Statistiken, weil es um Vernunft, um Wissenschaftlichkeit geht, die gegen den Glauben in Stellung gebracht wird. Jüngst weisen sie in einem Zahlenwerk darauf hin, dass die Kirche von England kaum mehr in der Bevölkerung verwurzelt sei. (http://hpd.de/node/15869)  Damit, so wird gefolgert, sei der Beweis erbracht, dass die Gesellschaft auch ohne Religion auskomme. Weitere derartige religionssoziologische Beweise lassen sich leicht finden: In Sachsen, Sachsen-Anhalt,  und Mecklenburg-Vorpommern bekennen sich jeweils unter 25% der Bevölkerung zu einer Glaubensgemeinschaft – und siehe da, die Gesellschaft, sie fällt nicht in Stücke. Das religionsloseste Deutschland sei gleichzeitig das freieste und offenste, so Schmidt Salomon.
Allein bleibt die Frage, was solche Statistiken über den Glauben der Menschen aussagen. Es ist weder sachgemäß noch wissenschaftlich, das Glaubensphänomen der Menschen allein an der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft zu messen. In dieser Frage ist Schmidt-Salomon uneingeschränkt zuzustimmen: Glaube ist mindestens so individuell wie der Haarwuchs. Und nicht überall, wo eine Glatze geschnitten ist, wachsen auch keine Haare.

Schadet Religion dem Frieden?

Dass Religion global nicht schwindet, sondern wächst, darüber herrscht unter den Religionssoziologen weitgehend Einigkeit. Westeuropa macht eine Ausnahme. Und gerade hier tun sich die großen Religionen und Glaubensgemeinschaften schwer zu sagen, worin ihr spezifischer Beitrag zu einem gelingenden Zusammenleben der Menschen besteht. Es läßt sich nicht bestreiten, dass viele Konflikte im Zusammenleben von Nationen und Kulturen auch religiöse Ausprägungen haben. In Wirtschaft und Verwaltung gilt es als ratsam, religiöse Symbole und Rituale so weit wie möglich zu unterdrücken, um nicht unnötig Konflikte zu schüren. Vergleichen läßt sich dies mit dem Tabu von Liebesaffären am Arbeitsplatz. Allein es bleibt die Frage: Was aber ist mit der Tatsache, dass Menschen religiös sind und dass sie Liebesbeziehungen eingehen?

Wer braucht Religion? Die Gesellschaft oder die Menschen?

Die Gesellschaft braucht alles und nichts. Wieviel Aldi braucht die Gesellschaft? Wieviel Schmidt und wieviel Salomon? Diese Frage führt zu nächsten. Ist die Glatze eine Frisur? Wieviel Frisur braucht die Glatze? Man kann sich auch im Nonsens ganz gut wohlfühlen.
Die Gesellschaft aber braucht Werte, die es den Menschen ermöglichen, menschenwürdig zu leben und ihre Möglichkeiten soweit zu entfalten, dass Mitmenschen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Um diesen Zweck zu erreichen gibt es Förderliches und Hinderliches. Ein mögliche Fragestellung wäre gewesen: Was leistet die Religion für ein gelingendes Miteinander? Oder: Wo leben Menschen besser, in Gesellschaftsformen, die Religion unterdrücken oder solchen, die sie zulassen oder fördern?

Repression auf demokratisch

Vielleicht war die Veranstaltung vor allem deshalb angesetzt, um den Herren Meister und Schmidt-Salomon ein Forum zu bieten, sich unterhaltsam auszutauschen. In der Sache kam man mit dieser Fragestellung nicht weiter. Denn nicht die Gesellschaft braucht die Religion, sondern Menschen sind religiös, weil sie religiöse Fragen haben und sich religiös ausdrücken wollen. Hier aber sind die Humanisten mit Verboten nicht zimperlich. Religiöse Symbole sollen aus der Öffentlichkeit per Gesetz verbannt werden. Es scheint so, dass Schmidt-Salomon mit dem freien und religionslosen Deutschland jenes meint, das weitgehend von Politikern gestaltet ist, die sich zu christlichen Werten bekennen. Was hat denn das Verbot religiöser Symbole  in der Öffentlichkeit, wie es die Humanisten fordern,  mit Freiheit zu tun? Es ist zuerst ein Eingriff in die Freiheit, der nur damit gerechtfertigt werden könnte, einer weiterführenden Freiheit zu nützen. Was hat die Forderung, man dürfe Kindern in Kitas keine religiöse Bildung angedeihen lassen, mit Freiheit zu tun? Das ist zunächst ein massiver Eingriff in die religiöse Freiheit, der nur dann zu rechtfertigen wäre, wenn die Ausübung der Religion sich gegen die Würde und Freiheit anderer Menschen richtet.

Religionsverbote – Kampf für oder gegen etwas?

Religion und Religiöse Bildung braucht es deshalb, weil Menschen religiös sind und weil sie diese Anlagen pflegen und entwickeln müssen. Ob dies zwingend die Bindung an eine verfaßte Glaubensgemeinschaft mit sich bringt, muß fraglich bleiben. Um zu der Frisur zurückzukehren: Wenn die Haare wachsen, und wenn die Glatze entweder künstlich ist oder zumindest potentiell als Defizit erscheint, erscheint es nicht sinnvoll, das Vorhandensein von Frisuren zu verbieten. Wenn Haare wachsen, dann stellt sich die Frage: Was soll man damit machen? Es ist die Vernunft,  die feststellt, dass die Haare wachsen. Und es ist der  Glaube, der mit der Gestaltung der Haare etwas ausdrücken will. Vernunft und Glaube müssen auf  menschenwürdige Weise zueinander finden. Und die Gesellschaft braucht soviel Anstand, dass sich dieses Zueinander von Glaube und Vernunft ermöglicht. Eine Pflichtglatze bleibt abzulehnen, Herr Schmidt-Salomon.

Theo Hipp

kath.de – Redaktion

Grüne und der Sex mit Kindern (03.05.2013)

Die sog. Sexuelle Revolution hat den Sex mit Minderjährigen befördert, auch in der katholischen Kirche.  Als Daniel Cohn Bendit für den Theodor-Heuss-Preis ausersehen wurde, kam bisher verborgenes Urgestein der grünen Bewegung an die Oberfläche: Der Deckel bleibt zu. Die Akten im Archiv der Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen bleiben bis 2022 unter Verschluss. Nicht so deutlich wie die Grünen insgesamt hat sich Cohn Bendit von der Idee losgesagt, dass frühe sexuelle Erfahrungen für Minderjährige und auch Kinder förderlich seien. Eine „einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen Erwachsenen und jungen Menschen“ sollte straffrei bleiben und damit die einschlägigen Paragrafen 174 und 176 des Strafrechts geändert werden.

Die sexuelle Revolution war offensichtlich ein Kanal für solche Gruppierungen gewesen, über die Grüne Partei den Kindesmissbrauch hoffähig zu machen. Zumindest konnte es diese Forderung bis ins Wahlprogramm der Grünen in NRW schaffen. Es waren also nicht einzelne, sondern eine größere Gruppe von Delegierten, die Erwachsenen den ungehinderten Zugang zum sexuellen Verkehr mit Kindern eröffnen wollten. Auch die vom Direktor der Odenwaldschule eingeleitete Sexualisierung fällt in diese Zeit. Da die Bildungsreformen wesentlich im Geist der Odenwaldschule geprägt waren, muss heute konstatiert werden, dass das, was heute als Missbrauch von Kindern angeprangert wird, eine einflussreiche Strömung in der Bundesrepublik war.

Missbrauch als Befreiung
Was waren die Hintergründe? Es sei auf den Psychoanalytiker Wilhelm Reich verwiesen, der damals mehr als Sigmund Freud oder C. G. Jung das Denken beherrschte. Restriktion des Sexuellen wurde als die verfeinerte Strategie der Gesellschaft “entlarvt”, nämlich das Individuum zu unterdrücken und für den Kapitalismus gefügig zu machen. Das lag in der Tradition linken Gedankengutes. Es ist schon erstaunlich, was aus den Grünen inzwischen geworden ist. Um die Folgen des Kapitalismus zu bezahlen, sind sie zu einer Steuererhöhungspartei geworden. Nicht mehr Befreiung von den Zwängen des Kapitalismus, sondern die Gewinne des Systems abschöpfen. Offensichtlich war die sexuelle Bewegung nicht der Weg zur Befreiung, dann jetzt eben mit Geld. Den Grünen sind die Ideen ausgegangen.

Es waren nicht nur die Grünen, die die sexuellen Normen lockern wollten. Auch der Missbrauch in der katholischen Kirche wurde durch die sexuelle Revolution befördert, auch wenn Professor Pfeiffer das Gegenteil behauptet.

Missbrauch in den siebziger Jahren – auch in der katholischen Kirche

Entgegen den hier zusammengestellten Beobachtungen, dass die Achtundsechziger-Bewegung mit der von ihr ausgerufenen sexuellen Revolution die Tore für den sexuellen Missbrauch weiter geöffnet hat, kommt der von der Katholischen Kirche geschasste Kriminologe Christian Pfeiffer zu einer entgegengesetzten Einschätzung. In einem Interview mit der Kundenzeitschrift der Rossmann-Apotheken heißt es auf S.14 in 3/2013:

„Vor den Generalvikaren aller 27 Bistümer hatte ich im Herbst 2012 über eine starke Abnahme der Missbrauchstaten amerikanischer Priester berichtet. Seit den siebziger Jahren waren sie dort um fast 90 Prozent zurückgegangen. Ich stellte dar, was unsere Kollegen des John Jay College, New York, hierzu ermittelt hatten. Nur bei etwa fünf Prozent der amerikanischen Täter handelte es sich um Priester, die auf Kinder oder pubertierende Jungen und Mädchen fixiert waren. Die große Mehrheit hätte nach Einschätzung der amerikanischen Wissenschaftler als sexuelle Wunschpartner erwachsene Frauen oder auch Männer vorgezogen. Aber das war offenbar in dem extrem prüden Amerika der sechziger und siebziger Jahre nicht machbar. Und so haben sich diese Priester dann ersatzweise an Kindern und unter 16-jährigen Jugendlichen vergangen. Doch dann liberalisierte sich in den USA schrittweise die Sexualmoral. Zunehmend konnten sich so auch Priester, die Liebesbeziehungen und sexuelle Kontakte zu erwachsenen Wunschpartnern anstrebten, ihre Wünsche erfüllen. Und je mehr solche Verstöße gegen das Zölibat geschahen, umso weniger hatten diese Priester es nötig, sich ersatzweise an unter 16-Jährigen zu vergreifen.“

Mehr Forschung ist notwendig

Uninformiert, wie die katholische Kirche in die Problematik hineingeschliddert ist und gerade von Prof. Pfeiffer Entlastung erwartet, hätte man nur in den USA nachfragen müssen. Es ist wie bei anderen Tatsachenbehauptungen von Prof. Pfeiffer (zur höheren Gewaltbereitschaft im Ruhrgebiet aufgrund des Fernsehkonsums und dem Ertrinken eines Kindes als Folge von Fremdenfeindlichkeit) genau das Gegenteil richtig. Die Zahl der Missbrauchsfälle stieg in den USA seit Ende der fünfziger Jahre kontinuierlich und flaute erst 1980 wieder ab. Der Höhepunkt war 1971 mit 400 Fällen. Genauer können die Verantwortlichen ebenso wie Prof. Pfeiffer die Erhebungen nachlesen bei: Hanson, Robert Karl; Price, Shelley (2004): Sexual abuse screening procedures for positions of trust with children. In: Hanson (2004), 78 – 93.

Es ist schon erstaunlich, wie Moden das Denken bestimmen. Was als Befreiung verkauft wurde, gilt heute als Missbrauch. Immer noch hängen wie Prof. Pfeiffer viele der Ansicht an, der Zölibat sei die direkte Ursache des sexuellen Missbrauchs. Es bleiben viele Fragen zu klären.

Die Öffentlichkeit muss sich fragen, ob sie allein die katholische Kirche auf den Missbrauch festnagelt und die anderen dunklen Ecken lieber nicht ausleuchtet. Offensichtlich hat die Absage des Präsidenten des Verfassungsgerichts, die Festrede zur Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an Daniel Cohn Bendit zu halten, nicht gereicht, dass die FDP kein Problem sieht, jemanden zu ehren, der Sex mit Kindern mehrfach propagiert hat.

Die Bedingungen für ein zölibatäres Leben müssen weiter reflektiert und vertieft werden, denn nicht nur katholische Priester leben allein. In früheren Generationen war der Großteil der Bevölkerung von der Ehe ausgeschlossen. Ein Kapitel, das die katholische Kirche allerdings noch betrifft, ist der Tatbestand, dass Priester sich zu 80% an Jungen vergehen. Der Eindruck, dass der Pädophilie-Skandal in Kirche und Gesellschaft ohne Scheuklappen in den Blick genommen wird, stellt sich leider noch nicht ein.

Eckhard Bieger S.J.

kath.de – Redaktion

Amnesty International: Todesstrafe muss weltweit geächtet werden (12.04.2013)

Ein am vergangenen Mittwoch veröffentlichter Bericht von Amnesty International zeigt, dass sich ein grundsätzlicher und weltweiter Trend zur Abschaffung der Todesstrafe fortsetzt. So positiv diese Meldung vordergründig erscheint – ein Grund zur Freude ist dieses Ergebnis mit Blick auf die konkreten Zahlen keineswegs. Im vergangenen Jahr wurde in 58 Ländern die Todesstrafe verhängt, 2011 waren es noch 63 Länder. Vollstreckt wurde die Todesstrafe 2012 wie im Vorjahr in 21 Ländern. Mindestens 682 Hinrichtungen weltweit lassen sich belegen, ebenso viele wie im Jahr 2011.

Die Zahl der Todesurteile ist insgesamt zwar gesunken, dennoch kann sich niemand beruhigt zurücklehnen, solange ein Land überhaupt noch die Todesstrafe vorsieht. In den Ländern, in denen die Todesstrafe am häufigsten vollstreckt wird, können Angeklagte kaum mit fairen Prozessen rechnen. Im Iran, Irak und in Saudi-Arabien werden allein 75 Prozent der weltweit bestätigten Exekutionen vorgenommen. In allen drei Staaten erfahren Angeklagte nur selten rechtlichen Beistand, vermeintliche Geständnisse werden oft unter Folter erzwungen.
Erschreckend ist auch, dass sogar in Europa die Todesstrafe wieder vollstreckt wird. In Weißrussland ließ das autoritäre Regime im vergangenen Jahr drei Menschen per Kopfschuss töten. Politisch motivierte Todesurteile, mit denen Kritiker zum Schweigen gebracht werden sollen, so der aktuelle Bericht, nehmen weiter zu.

Keine offiziellen Zahlen der Todesstrafen in China

Viel ist noch zu tun. Denn es sterben weltweit weit mehr Menschen nach Todesurteilen, als die Zahlen des Berichtes hergeben. China taucht in der Statistik seit nunmehr vier Jahren überhaupt nicht mehr auf, das Land hält Angaben zu Todesstrafen geheim. Amnesty International geht davon aus, dass in China auch im vergangenen Jahr etwa 4.000 Menschen hingerichtet wurden.

China behauptet immer wieder, man benötige die Todesstrafe zur Abschreckung, das Land könne noch nicht auf die höchste aller Strafen verzichten. Es sei nicht vermittelbar, schwere Gewaltverbrecher einfach nur ins Gefängnis zu stecken, heißt es. Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Behörden hätten Recht, denn die Zustimmung für die Todesstrafe ist in der Bevölkerung groß. Wenn indes tatsächlich bekannt wäre, wie viele Menschen in China hingerichtet werden, wäre es mit der breiten Akzeptanz in der Bevölkerung vermutlich rasch vorbei. Aber öffentlich werden Todesurteile und Vollstreckungen nur dann gemacht, wenn es dem Staat Vorteile bringt, etwa wenn es darum geht, einen Sündenbock für die weit verbreitete Korruption vorzuführen.

Gerade der Umgang mit der Todesstrafe zeigt einmal mehr, dass China trotz allen Propagierens von Rechtstaatlichkeit eben kein Rechtsstaat ist. Recht wird angewandt, wie es politisch gerade passend ist. Hinrichtungen werden öffentlich gemacht, wenn sie zeigen, wie entschieden die Staatsmacht gegen Gewaltverbrecher vorgeht – oder sie dienen der Abschreckung. Hinzu kommt der marode Zustand von Chinas Justizsystem: Folter ist immer noch weit verbreitet, Richter arbeiten nicht unabhängig, Bestechlichkeit ist an der Tagesordnung, Justizbeamte stehen unter Erfolgsdruck – das Recht bleibt dabei oft auf der Strecke.

All das zu ändern geht nicht von heute auf morgen. Aber mehr Transparenz und mehr Diskussion könnte sich China gleichwohl erlauben. Seit Jahren wird in chinesischen Expertenkreisen relativ offen über die Todesstrafe diskutiert – trotz des Mangels an verlässlichen Zahlen. Diese Diskussion in die breite Öffentlichkeit zu tragen ist dringend notwendig. China braucht – mehr als viele andere Reformen – ein funktionierendes Justizsystem, in das die Menschen Vertrauen haben. Ein offener Umgang mit dem Thema Todesstrafe ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Nachdenklich stimmen muss die Tatsache, dass es unter westlichen Politikern immer mehr Skrupel gibt, die chinesische Rechtspraxis zu kritisieren. Dabei ist der Lösungsansatz relativ einfach: Staaten, die die Todesstrafe praktizieren, handeln menschenrechtswidrig und sollten mit Sanktionen belegt werden.

Der Kampf gegen die Todesstrafe muss weitergehen

Es wird wohl noch sehr lange dauern, bis die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird. Noch immer ist in zahlreichen Köpfen die Vorstellung fest verankert, dass der Tod eine gerechte Form der Strafe ist. Der Kampf gegen die Todesstrafe ist langwierig, aber es lohnt sich, ihn zu führen. Ebenso wie zahlreiche Verbrechen, die mit dieser finalen Strafe belegt sind, lastet auf ihr selbst der Makel der Unmenschlichkeit. Zudem zeigen moderne Analysemethoden wie DNA-Tests, dass Schuldspruch und Schuld nicht immer zusammenfallen. Das gilt auch in den Ländern, denen allgemein eine Rechtsstaatlichkeit zugebilligt wird. Und tatsächlich gibt es  Zeichen der Hoffnung: 111 Mitglieder haben sich in der letzten UN-Generalversammlung für ein Moratorium ausgesprochen, so viele wie noch nie in der alle zwei Jahre stattfindenden Abstimmung. Noch sind das 41 Gegenstimmen zu viel, aber die Richtung stimmt.

Politik, humanitäre Gruppen und die Kirchen sollten nicht müde werden, in aller Klarheit ihre Positionen zu vertreten. Die im Jahre 1995 von Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ angemahnte „Kultur des menschlichen Lebens“ darf keine leere Worthülse werden. Menschliche Verbrechen und die damit verbundene Schuld – mag diese noch so groß sein – rechtfertigen heutzutage in einem modernen Rechtsstaat nicht die Todesstrafe. Und sofern es überhaupt eine „gerechte Strafe“ gibt, muss diese die grundlegenden Menschenrechte beachten. „Gott ist größer als unser Herz“ (1 Joh 3,20) – Gott selber richtet und auch die größte menschliche Schuld findet in ihm Läuterung.

Andrea Kronisch
kath.de – Redaktion